AGB für den Verkauf von Software und Endnutzerlizenzen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen für den Verkauf von Software und Endnutzerlizenzen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie (im Folgenden "Endnutzerin/ Lizenznehmerin") mit uns, der Operatio – Gesellschaft für Organisations- und Systemanalyse im Gesundheitswesen mbH (im Folgenden "Lizenzgeberin"), über unsere Website „www.qs-apsy.de“ abschließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird.
1.2. Die Produkte der Lizenzgeberin richten sich ausschließlich an Unternehmen gemäß § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Endnutzerlizenz zur Nutzung der Software „Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie“ (im Folgenden als „Software“ bezeichnet). Die Lizenz gilt ausschließlich für eine Hauptbetriebsstätte, identifiziert durch die Betriebsstättennummer (BSNR), und ist auf ein Jahr befristet. Die Lieferung der Software erfolgt im Wege des Downloads.
2.2. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil des Vertragsgegenstandes.
2.3. Die Beschaffenheit und der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software sowie die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu ihrer Nutzung ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website der Lizenzgeberin oder im konkreten Angebot. Die bei Download gültige Leistungsbeschreibung ist abschließend maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet die Lizenzgeberin nicht. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
2.4. Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Diese Leistungen können gesondert erfragt werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Mit dem Einstellen der Software auf ihrer Website die Lizenzgeberin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags ab.
3.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Endnutzerin/ Lizenznehmerin die Lizenz über das Online-Kaufsystem erwirbt und die Zahlung abschließt.
3.3. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Die Endnutzerin/ Lizenznehmerin hat deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
4. Endnutzerlizenz
4.1. Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhält die Endnutzerin/ Lizenznehmerin ein einfaches, zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung der Software in einer Hauptbetriebsstätte, welche bei Bestellung mit der zugehörigen Betriebsstättennummer (BSNR) angegeben werden muss.
4.2. Die Software darf nur innerhalb der lizenzierten Hauptbetriebsstätte genutzt werden. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch die Endnutzerin/ Lizenznehmerin. Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist.
4.3. Sämtliche Rechte, welche in diesem Vertrag nicht ausdrücklich der Endnutzerin/Lizenznehmerin eingeräumt werden, verbleiben bei der Lizenzgeberin. Dazu zählen namentlich alle Eigentums- und Immaterialgüterrechte, insbesondere sämtliche Patent-, Urheber-, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie alle Vertriebsrechte, Vermietungsrechte und das Recht zur Erteilung von Unterlizenzen.
Die Endnutzerin/Lizenznehmerin verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, zu denen sie gemäß den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich berechtigt ist. Es ist der Endnutzerin/Lizenznehmerin insbesondere nicht gestattet, die Software:
Die Endnutzerin/Lizenznehmerin hat durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass alle Personen, die Zugang zur Software haben, die ihr in dieser Vereinbarung auferlegten Pflichten ebenfalls einhalten.
Im Falle einer unberechtigten Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitigen hier ausgeschlossenen bzw. generell widerrechtlichen, Nutzung der Software verpflichtet sich die Endnutzerin/Lizenznehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150.000 Euro an den Lizenzgeber zu zahlen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche der Lizenzgeberin bleiben unberührt.
4.4. die Endnutzerin/ Lizenznehmerin ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
4.5. Überlassen wir Ihnen im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege eine Neuauflage der Software (z.B. Update, Upgrade), die früher überlassene Software („Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese Neuauflagen der Software den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
4.7. Stellen wir eine Neuauflage der Software zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware Ihre Befugnisse nach diesem Vertrag auch ohne unser ausdrückliches Rückgabeverlangen, sobald Sie die neue Software produktiv nutzen. Ihr Recht zur Weitergabe des Vertragsgegenstands (gleich welcher Version) an Dritte nach Ziffer 4.8 bleibt hiervon unberührt.
4.8. Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist nicht gestattet.
5. Installation, Subscription (Pflege der Software)
5.1. Für die Installation der Software verweisen wir auf die in der Anwendungsdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die bei Ihnen vorhanden sein muss.
5.2. Die Lizenzgeberin kann die Installation des Programms fernmündlich bzw. via Fernwartung unterstützen. Leistungen vor Ort werden getrennt nach marktüblichen Konditionen mit dem Endnutzer abgerechnet. Die Lizenzgeberin kann in eigenem Namen notwendige Fachkräfte beauftragen.
5.3. Die Endnutzerin/ Lizenznehmerin erhält für 12 Monate ab Erwerb der Software eine kostenlose Pflege und Support der Software durch die Lizenzgeberin. Des Weiteren erhält die Endnutzerin/ Lizenznehmerin Unterstützung bei Nachfragen zur Software und bei Problemen mit dieser.
5.4. Die Pflege über diesen Zeitraum hinaus ist kostenpflichtig und kann auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung verlängert werden.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Der Preis für die einjährige Nutzungslizenz beträgt 580,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2. Zahlungen erfolgen ausschließlich über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden.
6.3. Die Endnutzerin/ Lizenznehmerin trägt die Verantwortung für die vollständige und fristgerechte Zahlung.
6.4. Die Endnutzerin/ Lizenznehmerin hat die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nicht zulässig.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Lizenzgeberin übernimmt die Garantie für die allgemeine Funktionsfähigkeit der Software, nicht jedoch für die störungsfreie Installation durch Fremdfirmen sowie für die Nichtbeeinflussung anderer Programme bei der Endnutzerin/ Lizenznehmerin. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Garantie für die korrekte Annahme der Daten durch die jeweilige Datenannahmestelle. Sie übernimmt auch keine Garantie für die Auswertbarkeit der Daten durch die Bundesauswertungsstelle.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Software.
7.3. Die Lizenzgeberin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4. Die Endnutzerin/ Lizenznehmerin trägt die Verantwortung für die Kompatibilität der Software mit Ihrer IT-Infrastruktur.
9. Datenschutz
9.1. Allgemeines:
Die Lizenzgeberin hält sich an die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere an die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO). Gestützt auf Art. 12 DSGVO informiert die Lizenzgeberin die Endnutzerin/Lizenznehmerin über die folgenden datenschutzrelevanten Umstände. Mit Abschluss dieser Lizenzvereinbarung bestätigt die Endnutzerin/Lizenznehmerin den Erhalt der nachfolgenden Informationen und ihr Einverständnis mit der dargelegten Datenverwendung.
9.2. Verantwortliche Stelle im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, ist:
Operatio – Gesellschaft für Organisations- und Systemanalyse im Gesundheitswesen mbH
Kettungsstr. 13A
D-65510 Idstein
9.3. Betroffenenrechte:
Unter den angegebenen Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle können die Endnutzerin/Lizenznehmerin und deren Mitarbeitende jederzeit folgende Rechte ausüben:
Sofern die Endnutzerin/Lizenznehmerin eine Einwilligung erteilt hat, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Endnutzerin/Lizenznehmerin kann sich zudem jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Behörde ihres Wohnsitzes oder an die zuständige Behörde der Lizenzgeberin.
9.4. Erfassung und Verarbeitung von Informationen bei Websitebesuch:
Es gilt die separate Datenschutzerklärung, die auf der Homepage der Lizenzgeberin abrufbar ist.
9.5. Erfassung und Verarbeitung im Rahmen der Lizenzvereinbarung:
9.6. Verantwortung für Mitarbeitende der Endnutzerin/Lizenznehmerin:
Für die Weiterleitung der in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen an ihre Mitarbeitenden sowie das Einholen der erforderlichen Einwilligungen ist die Endnutzerin/Lizenznehmerin verantwortlich.
9.7. Besondere Installationsarten:
Bei speziellen Installationsarten (z. B. Installation via Software-Manager oder Batch) verpflichtet sich die Endnutzerin/Lizenznehmerin sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über diese Informationen informiert sind und der Datenerhebung und -verarbeitung zustimmen.
9.8. Schadloshaltung:
Die Endnutzerin/Lizenznehmerin hält die Lizenzgeberin schadlos für Ansprüche von Mitarbeitenden oder Dritten sowie für Schäden, die durch Verletzungen der oben genannten Pflichten entstehen.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers/ Lizenzgebers
Operatio – Gesellschaft für Organisations- und Systemanalyse im Gesundheitswesen mbH
Geschäftsführer: Erik Peterich MSc Psych, MBPsS, FRSPH
Sitz: Idstein, Amtsgericht Wiesbaden HRB 30860
USt-IdNr.: DE304553919
Telefon: 06082 9294 007
E-Mail: info@operatio-gesellschaft.de
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst, sowie die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Ziffer 3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
III. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Lizenzgeberin, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
3. Die Rechte der Endnutzerin/Lizenznehmerin gegenüber der Lizenzgeberin sind in dieser Vereinbarung (sowie gegebenenfalls in der online über die Website getroffenen Vereinbarung) abschließend festgehalten. Jede Änderung und jeder Zusatz zu dieser Vereinbarung bedürfen einer schriftlichen oder per E-Mail getroffenen Vereinbarung.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder künftig unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.